Neue Infektionsschutzverordnung – Auswirkungen für Gästeführer und Gästeführerinnen

Seit dem 07. März ist die neue Corona-Verordnung gültig. Wir haben uns an die Senatsverwaltung für Wirtschaft gewandt, um zu erfahren, wie unsere Perspektiven sind.

Hier die Antwort:

Am Sonntag trat die neue Verordnung (Zweite Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) in Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 sind Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare Angebote zu touristischen Zwecken weiterhin untersagt.
Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 beraten. Daher können wir Ihnen leider zum derzeitigen Zeitpunkt keine Auskunft darüber geben, wann Stadtführungen in Berlin wieder möglich sein werden. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass Stadtführungen im 5. Öffnungsschritt – wenn es die Inzidenzwerte zulassen – erlaubt werden.
Gemäß § 20 Abs. 2 der neuen Verordnung dürfen Museen, Galerien und Gedenkstätten für den Publikumsverkehr geöffnet werden, sofern ein Einlass nur nach vorheriger Terminbuchung erfolgt. Für die Steuerung des Zutritts zur Sicherung des Mindestabstandes gilt ein Richtwert für die maximal zulässige Anzahl von Besucherinnen und Besuchern je Ausstellungs- oder Betriebsfläche von insgesamt höchstens einer Besucherin oder einem Besucher pro 40 Quadratmetern Ausstellungs- oder Betriebsfläche. Führungen in Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen stattfinden.
Gerne gebe ich Ihnen Bescheid, sobald ich neue Informationen (Öffnungsperspektive) zu den Stadtführungen habe!


Mit freundlichen Grüßen

Bernadette Manz

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Referat Unternehmensservice, Dienstleistungen, Handwerk, Handel, TourismusII B 33