Neue Zuschüsse Für Soloselbständige

Die DEHOGA vermeldet in Ihrem Newsletter vom 14.5.2021 u.a. folgendes:

Neustarthilfe ab Montag, 17.5.

Am kommenden Montag startet die digitale Antragstellung für die „Neustarthilfe Berlin“ bei der Investitionsbank Berlin. Mit der „Neustarthilfe Berlin“ unterstützt das Land Berlin Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten ergänzend zur Bundes-Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III. Das Programm hat ein Volumen von 150 Millionen Euro.

Bitte beachten Sie: Antragsberechtigte werden unaufgefordert von der Investitionsbank Berlin per Mail über die Möglichkeit einer Beantragung informiert. Zunächst können Soloselbständige einen Antrag stellen, für Kleinstunternehmen startet die Antragstellung dann am 25.05.2021.

Das Programm ist ein sogenanntes Huckepack-Programm, das auf dem Bundesprogramm Neustarthilfe aufsetzt. Grundsätzlich gelten die Bedingungen der Neustarthilfe des Bundes. Der gewährte Zuschuss dient der unternehmerischen bzw. beruflichen Existenzsicherung der Soloselbstständigen im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 und soll den Start aus dem Lockdown unterstützen.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem erhaltenen Zuschuss in der Neustarthilfe Bund und ist bei 7.500 EUR gedeckelt. In diesem Kontext erhöht das Land Berlin den umsatzbezogenen 50% Bundeszuschuss um bis zu weitere 25% Landeszuschuss. Insgesamt werden damit bis zu 75% des im Rahmen der Neustarthilfe Bund zu Grunde gelegten Referenzumsatzes bezuschusst.